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   OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03   

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https://dejure.org/2003,4427
OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03 (https://dejure.org/2003,4427)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.10.2003 - 2 W 107/03 (https://dejure.org/2003,4427)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 2 W 107/03 (https://dejure.org/2003,4427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvenz des Wohnraum- und Gewerberaummieters im Räumungsrechtsstreit: Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Nichtzustellung eines Versäumnisurteils; Durchsetzung des Räumungsanspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 InsO; § 252 ZPO
    Nichtzustellung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenen Versäumnisurteils; Anfechtung mit der sofortigen Beschwerde; Herausgabeanspruch des Vermieters im Insolvenzverfahren; Absonderungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtzustellung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenen Versäumnisurteils; Anfechtung mit der sofortigen Beschwerde; Herausgabeanspruch des Vermieters im Insolvenzverfahren; Absonderungsrecht

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 14 O 197/03
  • OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 505
  • OLG-Report Celle 2004, 3
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03
    Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren einen Aussonderungsanspruch, der gemäß § 47 InsO gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen ist (s. BGH, ZInsO 2001, 751).
  • OLG München, 24.04.1995 - 7 W 1103/95

    Beschwerde bei Verfahrensunterbrechung kraft Gesetzes - Haftung für Altschulden

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03
    Der Senat geht aber davon aus, dass die Feststellung des Landgerichts, das Verfahren sei durch den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen worden, analog § 252 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist und es keines Zwischenurteils über die Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedarf (s. auch OLG München, NJW-RR 1996, 228).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09

    Unterbrechung nach § 240 ZPO bei notwendiger Streitgenossenschaft

    Es kann mit Rücksicht auf die Formulierung der gesetzlichen Bestimmung ("der Vorschriften dieses Titels") jedoch kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass § 252 ZPO zumindest analog auch auf die Bestimmung des § 240 ZPO Anwendung findet, da auch diese Regelung zum 5. Titel des 3. Abschnitts der Zivilprozessordnung gehört (vgl. z.B. OLG Schleswig in OLGR 2006, 185 -186, OLG Celle in OLGR 2004, 3 f; OLG München in NJW-RR 1996, 228; Greger in Zöller, 27. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 1; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, 66. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 4 m. w. N.).
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