Rechtsprechung
OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Insolvenz des Wohnraum- und Gewerberaummieters im Räumungsrechtsstreit: Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Nichtzustellung eines Versäumnisurteils; Durchsetzung des Räumungsanspruchs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 47 InsO; § 252 ZPO
Nichtzustellung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenen Versäumnisurteils; Anfechtung mit der sofortigen Beschwerde; Herausgabeanspruch des Vermieters im Insolvenzverfahren; Absonderungsrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtzustellung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenen Versäumnisurteils; Anfechtung mit der sofortigen Beschwerde; Herausgabeanspruch des Vermieters im Insolvenzverfahren; Absonderungsrecht
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Unterbrechungswirkung des § 240 ZPO
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240; ZPO § 249; InsO § 47
Anfechtbarkeit eines Veräumnisurteils nach Insolvenzeröffnung; Begründung eines Absonderungsrechtes über das Vermögen des Mieters durch Herausgabeanspruch - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover - 14 O 197/03
- OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 505
- OLG-Report Celle 2004, 3
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99
Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters
Auszug aus OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03
Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren einen Aussonderungsanspruch, der gemäß § 47 InsO gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen ist (s. BGH, ZInsO 2001, 751). - OLG München, 24.04.1995 - 7 W 1103/95
Beschwerde bei Verfahrensunterbrechung kraft Gesetzes - Haftung für Altschulden …
Auszug aus OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03
Der Senat geht aber davon aus, dass die Feststellung des Landgerichts, das Verfahren sei durch den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen worden, analog § 252 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist und es keines Zwischenurteils über die Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedarf (s. auch OLG München, NJW-RR 1996, 228).
- OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
Unterbrechung nach § 240 ZPO bei notwendiger Streitgenossenschaft
Es kann mit Rücksicht auf die Formulierung der gesetzlichen Bestimmung ("der Vorschriften dieses Titels") jedoch kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass § 252 ZPO zumindest analog auch auf die Bestimmung des § 240 ZPO Anwendung findet, da auch diese Regelung zum 5. Titel des 3. Abschnitts der Zivilprozessordnung gehört (vgl. z.B. OLG Schleswig in OLGR 2006, 185 -186, OLG Celle in OLGR 2004, 3 f; OLG München in NJW-RR 1996, 228;… Greger in Zöller, 27. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 1;… Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, 66. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 4 m. w. N.).